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Immobilienrecht

Aufgaben des Notars bei der Übertragung von Grundbesitz

Zu den Aufgaben eines Notars gehört im Bereich des Immobilienrechts die rechtssichere Gestaltung von Immobilienkaufverträgen, von Schenkungsverträgen und von Tauschverträgen. Die Rechtsgrundlage hierfür finden Sie in § 311 b Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hierbei kommt es nicht auf die Art des Grundbesitzes, dessen Flächengröße oder die Höhe der Gegenleistung an.

Damit soll gewährleistet werden, dass ein Vertrag rechtlich ausgewogen ist und Veräußerer und Erwerber juristisch beraten werden.

Die Aufgaben des Notars sind jedoch nicht mit der Beurkundung des Vertrages beendet. Auch die Abwicklung des Vertrages fällt in den Aufgabenbereich des Notars. Hierzu holt der Notar insbesondere erforderliche Genehmigungen und Bescheinigungen ein, kümmert sich um die Lastenfreistellung, teilt den Vertragsparteien die Fälligkeit des Kaufpreises mit und stellt Anträge beim Grundbuchamt. Erst wenn die Eigentumsumschreibung auf den Erwerber erfolgt ist, ist die Tätigkeit des Notars beendet.

Auch bei der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum sowie von Erbbaurechten benötigen Sie die Mitwirkung eines Notars. Das gleiche gilt bei der Bestellung von Grundpfandrechten.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen für die Beantwortung derselben gerne zur Verfügung.