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Familienrecht

Aufgaben des Notars im Familienrecht

Neben der Beratung bei der Errichtung von Eheverträgen, Lebenspartnerschaftsverträgen, Scheidungs- und Getrenntlebensvereinbarungen beurkunden Notare auch Adoptionsanträge.

Hierbei fungiert der Notar als unparteiischer Berater. Er vermittelt Ihnen die geltende Rechtslage und verhilft Ihnen zu einem individuellen, auf Ihre Familiensituation abgestimmten Vertrag.

Auch Vaterschaftsanerkenntnisse und Sorgeerklärungen nicht miteinander verheirateter Eltern können bei einem Notar beurkundet werden.

Sollten Sie Fragen im Bereich des Familienrechts haben, stehen wir Ihnen für die Beantwortung derselben gerne zur Verfügung.