Handels- und Gesellschaftsrecht

Aufgaben des Notars im Handels- und Gesellschaftsrecht

Bei der Gründung eines Unternehmens, bei Umwandlungsmaßnahmen, Anteilsübertragungen und Unternehmenskäufen sowie bei allen Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister ist die Mitwirkung eines Notars unerlässlich.

Das gleiche gilt bei der Regelung der Unternehmensnachfolge. Hierbei findet der Notar im Zusammenspiel mit weiteren Beratern im Bereich Steuern und Finanzen eine individuelle Lösung für das Unternehmen bzw. dessen Inhaber.

Sofern Sie Interesse an einer Beratung oder Beurkundung im Handels- und Gesellschaftsrecht haben, stehen wir Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.