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Notariatsreform

Bis zum 31.12.2017 waren in Baden-Württemberg sowohl Notarinnen und Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung als auch Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare als auch Notarinnen und Notare im Landesdienst bestellt.

Es wurde durch Bundesgesetz vom 15.07.2009 i. V. m. Landesgesetz vom 29.07.2010 eine Reform des Notariats in Baden-Württemberg festgelegt. Zum 01.01.2018 wurden danach alle staatlichen Notariate aufgelöst und die bislang dort angesiedelten gerichtlichen Zuständigkeiten (Grundbuchamt, Nachlassgericht und Betreuungsgericht) auf die Amtsgerichte übertragen, wobei die zentralen Grundbuchämter bereits früher in Betrieb gegangen sind. Zu diesem Stichtag werden Notarinnen und Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellt.

Ich bin seit 01.01.2018 als Notarin zur hauptberuflichen Amtsausübung in Weinsberg für Sie tätig.