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Grundlagen

Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der sog. „vorsorgenden Rechtspflege“. Ihre Aufgabe ist es – im Gegensatz zur sog. „streitigen Gerichtsbarkeit“ – durch sichere Urkunds- und Vertragsgestaltung rechtliche Unsicherheiten und Streitigkeiten zu vermeiden.

Selbstverständlich gibt es neben Notaren auch Notarinnen. Der besseren Lesbarkeit wegen wird jedoch in diesem und allen anderen, auf dieser Website verfügbaren Texten nur die männliche Form verwendet.

Grundsätze der notariellen Tätigkeit sind:

  • Neutralität.
  • Verschwiegenheit.
  • Schaffung von Rechtssicherheit.

Notare sind zuständig für:

  • Die Vornahme von Beurkundungen aller Art, z. B. Kaufverträgen, Vollmachten, Testamenten, Eheverträgen, vollstreckbaren Urkunden, Verlosungen, usw.
  • Die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.

Bei notariellen Beurkundungen ist das Vorlesen der Urkunde zentraler Bestandteil des Beurkundungsverfahrens. Es vermittelt Kenntnis der gesamten Urkunde und bietet Gelegenheit zu Fragen, Aufklärung und Beratung. Das laute Vorlesen schafft im Gegensatz zum bloßen Durchlesen eine größere Distanz zum Inhalt der Niederschrift und ermöglicht dadurch dem Notar, den Willen der Beteiligten und seine exakte Verkörperung in der Urkunde genau zu überprüfen.

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar nur die Echtheit der Unterschrift. Der Inhalt der Urkunde selbst unterliegt nicht der Verantwortung des Notars.